Die Unterstützung unserer Klienten im Fremdenrecht ist uns ein besonderes Anliegen. Wir wissen aus unserer langjährigen Erfahrung, dass dies eine außergewöhnliche Einsatzbereitschaft voraussetzt, nicht nur im juristischen Bereich, sondern oftmals auch außerhalb davon, vor allem aufgrund der oftmals großen Sprachbarrieren.

Unsere Klienten können eine hochqualifizierte Beratung und Vertretung ebenso erwarten, wie Verständnis für die persönliche existentielle Bedeutung und die umfassende Unterstützung auch in alltäglichen Belangen.

Die Kernbereiche unserer Tätigkeit umfassen Staatsbürgerschaft (auch § 58c StbG – Nachfahren von Verfolgten), Aufenthaltstitel jeder Art, insbesondere Niederlassungsbewilligungen ausgenommen Erwerbstätigkeit (Privatier), Ausländerbeschäftigung / Beschäftigungsbewilligungen, Beratung und Unterstützung von Vertriebenen (Ukraine), sowie Visa-Angelegenheiten (EVE-Meldungen, Anträge). Zum Thema Ausländerbeschäftigung vertreten wir Antragsteller selbst ebenso wie Arbeitgeber.

Die Bewältigung der behördlichen Hürden geht oft einher mit der Beantwortung von gesellschafts- und liegenschaftsrechtlichen Fragestellungen. Unser interdisziplinärer Ansatz ermöglicht es uns, mit genauester Kenntnis der Rechtslage und Verständnis für die individuelle Situation unserer Klienten optimale Lösungen zu finden.

Ansprechpartner:

Valentin Neuser